Tod und Trauer

von | Jun 23, 2024

Foto Uli Gruber

Ein Sterbefall in der Familie löst neben dem Schock und der Trauer auch eine gewisse Unsicherheit aus. Es stellen sich Fragen wie: Was muss ich tun? Wohin kann ich mich wenden? Nachfolgend möchten wir deshalb eine kleine Hilfestellung zum Thema geben.

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Zuerst muss ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt den Totenschein aus. Erst nach der Bescheinigung durch den Arzt bzw. den Notdienst dürfen die Einsargung und Überführung erfolgen.

Das zuständige Standesamt ist sofort, spätestens am nächsten Werktag persönlich (durch einen Angehörigen) oder durch ein beauftragtes Bestattungsinstitut zu verständigen. Dabei sind die ausgestellte Todesbescheinigung und, falls vorhanden, auch Urkunden des Verstorbenen (Geburts-, Heiratsurkunde oder eine Familienbuchabschrift) mitzubringen. Für die Beurkundung ist immer das Standesamt zuständig, wo der Sterbefall eingetreten ist. Dort erhalten Sie auch die Sterbeurkunden.

Ferner ist mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufzunehmen wegen Terminen für die Aussegnung, Überführung und Bestattung. Auch ist die Zuweisung und Errichtung einer Grabstätte abzusprechen. Gegebenenfalls müssen auch Sargträger für die Überführung und Bestattung verständigt werden.

Nun erfolgt eventuell auch eine Todesanzeige bei der Heimatzeitung.

Für die Erledigung der notwendigen Aufgaben und Formalitäten kann – falls gewünscht – ein Bestatter Ihrer Wahl beauftragt werden.

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal erhalten Sie Unterstützung bei der Beantragung einer Hinterbliebenenrente bzw. bei der Mitteilung über den Sterbefall an den Rentenversicherungsträger.

 

Was tut unsere Kirchengemeinde bei einem Sterbefall für Sie?

  • Nach Verständigung des Pfarrers wird geläutet, der Name des Verstorbenen wird in den Schaukästen veröffentlicht.
  • Die Termine für Aussegnung, Überführung und Bestattung werden mit dem Pfarrer abgesprochen.
  • Ein Kondolenzbesuch wird vereinbart.
  • Die Beisetzung wird organisiert. Insbesondere werden das Öffnen des Grabes, Erdaushub, Füllen und Schließen des Grabes beauftragt.
  • Kreuzträger werden gesucht, Organisten benachrichtigt.
  • Angehörige erhalten außerdem nützliche Hinweise wie zum Beispiel, dass sie sich um Sargträger kümmern und eventuell den Posaunenchor bestellen müssen.
  • Alles (außer ggf. einer Spende an den Posaunenchor) verrechnet das Pfarramt.

Nächste Veranstaltungen

Seniorengymnastik Pfarramt Dittenheim
Dittenheim: Philipp-Melanchthon-Haus
Gottesdienst in Dittenheim: mit Pfarrer Krewin
Dittenheim: Kirche St. Peter und Paul
Gottesdienst in Windsfeld: mit Pfarrer Krewin
Dittenheim: Kirche St. Gangolf